Heimann Logo
Vertragswesen

Einfach erklärt: Die Unterschiede zwischen...

Zeitarbeit

Der Mitarbeiter ist beim Ingenieurbüro Heimann fest angestellt. Die Arbeitskraft des Mitarbeiters wird durch das Partnerunternehmen entliehen. Zwischen Partnerunternehmen und Mitarbeiter gibt es keine vertragliche Beziehung. Das Partnerunternehmen erhält die Arbeitsleistung des Mitarbeiters und ist ihm gegenüber weisungsbefugt. Zwischen dem Ingenieurbüro Heimann und dem Partnerunternehmen gibt es einen Überlassungsvertrag.

Werkvertrag

Der Mitarbeiter ist beim Ingenieurbüro Heimann fest angestellt. Die Arbeitskraft des Mitarbeiters wird durch das Partnerunternehmen entliehen. Zwischen Partnerunternehmen und Mitarbeiter gibt es keine vertragliche Beziehung. Zwischen dem Ingenieurbüro Heimann und dem Partnerunternehmen besteht ein Werkvertrag. Das Partnerunternehmen erhält die Arbeitsleistung des Mitarbeiters Form eines Werkes. Dies wird durch das Partnerunternehmen abgenommen. Das Ingenieurbüro Heimann ist dem Mitarbeiter gegenüber weisungsbefugt.